Wir fordern die Einführung einer Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen
Tierschützer sind sich einig: Kastration von Freigänger-Katzen ist der einzige Weg, um die unkontrollierte Vermehrung und das damit verbundene Leid der vielen herrenlosen und ausgesetzten Straßenkatzen zu vermeiden. Auch der Katzenschutzverein Bad Neuenahr-Ahrweiler 1978 e.V. fordert daher seit vielen Jahren die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Freigänger-Katzen im Kreis Ahrweiler.
In den Jahren nach Corona erlebten wir - wie alle anderen Tierschutzvereine und –Heime - eine Schwemme ausgesetzter Tiere, teils sogar von Rassekatzen, von trächtigen Muttertieren oder teils noch blinden Babies. Mit ursächlich dafür ist vermutlich, dass ein Teil der Tiere während des Corona-Lockdowns unbedacht angeschafft wurde. Durch die allgemeine Kostensteigerung der letzten Jahre, verbunden mit der Anhebung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im Jahr 2022 um ein Drittel, können sich viele Haushalte eine Kastration nicht mehr leisten.
Tiere auszusetzen und ihrem Schicksal zu überlassen ist grausam und ein nicht nachzuvollziehender Akt der Unmenschlichkeit. Unabhängig davon ist das Aussetzen von Tieren strafbar und kann - abhängig davon, ob die Handlung als Tierquälerei eingestuft wird - mit einer Geldbuße bis 25 00 € oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden (§§ 3,18 TierSchG).
In Deutschland leben geschätzt bis zu 2 Mio. verwilderter, menschenscheuer Straßenkatzen, die sich tagsüber - anders als im Süden Europas - in der Regel nicht zeigen und erst nachts auf Nahrungssuche gehen. Ihr Leben ist von Hunger, Krankheit und Kälte geprägt. Dementsprechend gering ist ihre Lebenserwartung von wenigen Monaten bis ca. 2 – 3 Jahren. Eine Hauskatze lebt dagegen 15 – 20 Jahre.
Die Sterblichkeitsrate von Katzenbabies ist noch erschreckender. Fast 50% sterben vor dem dritten Lebensmonat, 75% werden keine sechs Monate alt. Meist sind sie bereits bei der Geburt von der Mutter mit allerlei Krankheiten und Parasiten infiziert. Hinzu kommt, dass sie völlig ungeschützt im Wald oder irgendwo im Freien liegen, wenn die Mutter auf Mäusejagd geht. Die Ratten warten schon.
Dennoch vermehren sich Katzen rasant. Ein Weibchen wirft zwei- bis dreimal im Jahr 4 – 6 Junge, die bereits nach sechs Monaten geschlechtsreif sind. Das führt in kurzer Zeit zu einer lawinenartig anschwellenden Flut von Tieren und wird von nicht-kastrierten Freigänger-Katzen noch befeuert.
Der Gesetzgeber hat diese Notwendigkeit einer Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen auch erkannt und bereits im Jahr 2013 die Bundesländer mit § 13b TierSchG ermächtigt, eine entsprechende landesweite Verordnung zu erlassen oder dies über eine Zuständigkeits-VO den Landkreisen bzw. Kommunen zu überlassen. Fast alle Bundesländer sind dem gefolgt, Rheinland-Pfalz und NRW gehören auch dazu.
Im Kreis Ahrweiler sieht die öffentliche Hand leider bislang keinen Grund zu Erlass einer entsprechenden Verordnung. Angeblich gibt es das Problem im Kreis Ahrweiler nicht.
"Die Zahl der Straßenkatzen, die wir und die anderen Tierschutzvereine der Region tagtäglich erleben und versorgen spricht eine andere Sprache“, so Anita Andres, 1. Vorsitzende des Vereins, „allein unser Verein füttert an diversen Futterstellen täglich über 200 Tiere“.
In Rheinland-Pfalz haben Nachbargemeinden wie z.B. Andernach, Bad Hönningen, Brohltal, Koblenz, Maikammer, Neuwied, Weißenthurm eine entsprechende Verordnung umgesetzt. In NRW gehören u.a. Bonn, Euskirchen, Köln, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Swisttal dazu.