Kastrationspflicht

Wir unterstützen als Verein die Kastrationspflicht für Katzen

Unter dem Namen "Paderborner Modell" läuft zur Zeit in Tierschützerkreisen eine Aktion zur gesetzlichen Verpflichtung von Tierhaltern zur Kastration von Haustieren. Der Katzenschutzverein Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V. unterstützt die Aktivität zur Verpflichtung von Tierhaltern zur Kastration. Die erstmals für die Stadt Paderborn erlassene Verordnung soll bundesweit ausgedehnt werden.

Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinn gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung Stellt. Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen  werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.”  

Warum setzen sich die Tierschutzvereine für diese Verpflichtung der  Tierhalter ein?  

  • Allein im Kreis Ahrweiler werden durch den Tierschutzverein jährlich über 12.000 Euro für die  Kastration verwilderter Katzen ausgegeben! Diese Tiere sind verwildert, haben Junge, welche  teils unter erbarmungswürdigen Zuständen aufwachsen(Krankheiten und Futterknappheit).
  • Nichtkastrierte Katzen vermehren sich exponential.
  • Die Gefahr für Krankheiten incl. Katzenaids ist erhöht. -Die Lebenserwartung nicht kastrierter Katzen sinkt bis auf 2 Jahre.
  • Die Tierheime und Pflegestellen quellen in den Monaten Mai bis Oktober über wegen der Abgabe  von Katzenwelpen.
  • Es gibt leider zu viele Tiere.
  • Das Umbringen von Katzenwelpen, welches früher oft praktiziert wurde, ist ein Straftatbestand   und führt zu hohem Bußgeld oder gar Gefängnis.

Wir setzen uns in jedem Fall für eine Lösung dieser Probleme ein. Sollten Tierbesitzer aufgrund sozialer Gegebenheiten meinen nicht in der Lage zu sein, ihre Tiere kastrieren zu lassen, sprechen Sie mit ihrem Tierarzt oder mit uns. Es gibt oft einen Weg.      

Kastrationspflicht von Katzen in Verden und Hildesheim  

In Niedersachsen ist vor kurzem nicht nur ein neues Hundegesetz eingeführt worden. Als eine der ersten Städte in Deutschland nach Paderborn  widmen sich nun Hildesheim und Verden verstärkt der Problematik der sich unkontrolliert vermehrenden Katzen. Vorbild für  die neue Verordnung  in Verden ist Delmenhorst. Dort wurde  bereits 2010 eine Katzenschutzverordnung eingeführt. Der stellvertretende Fachbereichsleiter des  Ordnungsamtes in Verden, Herr Rolf Schwirz, ist mit dem Ergebnis der im Februar 2011 in Kraft getretenen Verordnung sehr zufrieden.  Auch seitens der Katzenbesitzer gab es kaum Widerstand, zumal die Kastrationsaktion anfangs von der Stadt bezuschusst wurde, so Schwirz  im Gespräch mit TASSO. Mit der Verordnung, die durchaus Gesetzescharakter hat, trägt die Stadt Verden nachhaltig zur Entlastung des  ortsansässigen Tierheims bei. Neben der Pflicht, die Katzen kastrieren zu lassen, muss auch jede Katze einen Chip tragen. Der  hannoversche  Tiermediziner Professor Hackbarth hält sogar einen Sachkundenachweis für Katzen für nicht abwegig. "Alles deutet darauf hin, dass die Politik  in Deutschland langsam umdenkt und Tierhalter mehr in die Verantwortung für ihre Tiere nehmen will. Verordnungen wie in Hamburg, Berlin und  jetzt in Niedersachsen - um nur einige Länder zu nennen - werden mittelfristig für alle Bundesländer eingeführt werden", ist sich Philip McCreight von TASSO sicher. "Ein Weg, den wir Tierschützer nur begrüßen können."  

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Warum die Registrierung auch für Wohnungskatzen so wichtig ist

"Heute Morgen ist unser Kater entlaufen. Er war noch nie draußen. Ich wollte auf die Terrasse, und weg war er." Eine offene Tür, ein unbeobachteter  Moment oder ein Besuch beim Tierarzt,…es ist schnell passiert. Bei der Tierschutzorganisation TASSO häufen sich derartige Meldungen von  verzweifelten Katzenbesitzern, deren Wohnungskatze plötzlich entlaufen ist. Die wenigsten sind registriert. Ihre Besitzer sehen darin keine  Notwendigkeit. Im Zweifelsfall eine fatale Fehleinschätzung, wie Philip McCreight von TASSO aus langjähriger Erfahrung weiß: „Es ist ein  Trugschluss, zu glauben, Katzen, die ausschließlich in der  Wohnung gehalten werden, müssten nicht registriert werden.“ Entläuft eine Wohnungskatze ist das im Vergleich zum Freigänger sogar noch dramatischer. Der Stubentiger ist das völlig fremde und gefährliche  Terrain außerhalb des Zuhauses nicht gewöhnt. Er hat keine Überlebensstrategien dafür entwickelt und kann Gefahren nicht einschätzen.  Dazu kommt, dass viele Wohnungskatzen extrem scheu reagieren und mit der Situation in Freiheit total überfordert sind. „Sie verstecken sich,  lassen sich nicht anlocken und können so verängstigt sein, dass sie den Weg nach Hause nicht mehr finden. Sollte das Tier doch von fremden  Menschen gefunden werden, ist eine Zuordnung zum Besitzer ohne Registrierung fast unmöglich.“, so McCreight weiter. Es gibt viele Dinge,  die man tun kann, wenn die Katze entlaufen ist: im Tierheim anrufen, Aushänge machen, bei Nachbarn, in Garagen und Schuppen suchen und  vieles mehr. Eine kostenlose Registrierung bei TASSO jedoch bringt den Ausreißer häufiger zurück als jede andere Maßnahme. Auch Wohnungskatzen sollten registriert sein. Deshalb bitten wir Sie: Empfehlen Sie Katzenhaltern die einfache, bequeme und natürlich kostenlose  Registrierung unter: www.tasso.net   

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